Presseerklärung vom 1. März 2020: SLLV kritisiert die Mehrbelastung für die Schulleitungen
Presseerklärung
Masern-Impfplicht in Kitas und Schulen: Ab 1. März für Kinder, Lehrkräfte und Beschäftigte verbindlich
SLLV kritisiert die Mehrbelastung für die Schulleitungen
Saarlouis, 01. März 2020
Ab dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Masernimpfplicht. Das Masernschutzgesetz verpflichtet betreute Kinder und auch das gesamte Personal in Schulen, wie Lehrpersonal, Eingliederungshilfen, Betreuer im Nachmittagsbereich, Praktikanten, Lernpaten bis hin zur Leseoma, einen Immunitätsnachweis gegen die Virusinfektion zu erbringen. Grundsätzlich wird dies vom Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerverband begrüßt.
Die Verantwortung für die Kontrolle der Impfnachweise liegt bei den Schulleitungen. Darauf reagiert die Landesvorsitzende des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (SLLV), Lisa Brausch, mit absolutem Unverständnis.
„Den Schulleitungen, die ohnehin stark belastet sind, wird diese zusätzliche Aufgabe nun auch noch aufgebürdet. Diese verlangt ein hohes Maß an Verantwortung und medizinischer Fachkompetenz. Zusätzlich ist es äußerst schwierig, die unterschiedlich geführten Impfbücher aller Betroffenen zuverlässig zu lesen und zu beurteilen, insbesondere die Impfnachweise der Schülerinnen und Schüler aus den verschiedensten Herkunftsländern“, erklärt Brausch.
Lisa Brausch fordert, dass die Erfassung des Impfstatus ausschließlich Aufgabe der Gesundheitsämter sein darf und muss.
Die forsa-Umfragen der letzten Jahre zu Berufszufriedenheit von Schulleitungen haben gezeigt: 90% der befragten Schulleitungen sehen das stetig wachsende Aufgabenspektrum als größten Belastungsfaktor ihrer Arbeit. Zu den schon jetzt äußerst umfangreichen Verwaltungstätigkeiten kommt nun auch noch die Kontrolle der Impflicht. Das Maß ist voll! Es kann nicht sein, dass den Schulleitungen zu all den bestehenden Verwaltungstätigkeiten ständig neue Aufgaben, wie in diesem Fall die Überprüfung des Impfstatus, übertragen werden, ohne eine entsprechende Entlastung zu gewähren.