LuSh – Ausgabe – 07-08/24
Seit vielen Jahren bringt der SLLV die belastende Situation der Schulleitungen – insbesondere an Grundschulen – bei den Entscheidungsträgern zur Sprache und versucht auch über intensive Pressearbeit immer wieder, deutlich zu machen, dass der Beruf des Schulleiters / der Schulleiterin der Grundschule unter den jetzigen Bedingungen nicht mehr zu leisten ist, ohne selbst auszubrennen. Auch der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass das Erfüllen sämtlicher Aufgaben im Bereich der Schulverwaltung und Schulentwicklung unter den gegebenen Bedingungen nicht gelingen kann.
Es lässt sich auch festhalten, dass es immer schwieriger wird, Funktionsstellen im Bereich der Schulleitungen, insbesondere bei den Stellvertretungen, zu besetzen. Von einem Auswahlverfahren kann nicht mehr gesprochen werden. Meist handelt es sich um Einzelbewerbungen, zum Teil von Kolleginnen und Kollegen mit sehr wenig Unterrichtserfahrung.
Im Juni vergangenen Jahres hat der SLLV diesbezüglich eine Podiumsdiskussion mit der Ministerin und Schulleitungen an Grund- und Förderschulen durchgeführt, in welcher diese problematische Situation klar und deutlich zur Sprache kam und die Betroffenen ihrem Unmut Luft machen konnten.
Auch die Situation der Schulleitungen in den Förderschulen ist alles andere als zufriedenstellend. Sie werden zwar höher besoldet, aber die ihnen zur Verfügung stehende Zeit zur Wahrnehmung ihrer eigentlichen Aufgaben ist durch die hohe Unterrichtsverpflichtung genauso gering.
Es ist für uns als SLLV nicht nachvollziehbar, dass die einzelnen Schulformen so unterschiedlich behandelt werden. Viele Aufgaben müssen alle Schulleitungen, egal an welcher Schulform, erfüllen. Während an den weiterführenden Schulen die Funktionsstellenstruktur und die fest installierten Verwaltungskräfte diese Aufgaben gemeinsam in die Hand nehmen können, stehen Schulleitungen an Grundschulen häufig allein auf weiter Flur. Ich erinnere beispielsweise an die stressigen Freitagabende zu Coronazeiten, an welchen die aktualisierten Musterhygienepläne vorgestellt wurden und bis Montag zu Schulbeginn umgesetzt sein mussten. Auch die Umsetzung der Digitalisierung ist – neben vielem anderen – Aufgabe aller Schulen!
V. r. n. l.: Die Vorsitzende des SLLV Lisa Brausch mit der Staatssekretärin für Bildung und Kultur Jessica Heide, der saarländischen Ministerin für Bildung und Kultur Christine Streichert-Clivot und Max Hewer (GEW)
In den vergangenen Wochen war ich als Vorsitzende des SLLV nochmals mit der Ministerin intensiv im Gespräch. Es wird im kommenden Schuljahr spürbare Entlastungen im Bereich der Schulleitungen an Grundschulen geben!
Der Sockelbetrag nach § 5 der Pflichtstundenverordnung sowie die schulformbezogene Basiszahl werden an die der Gemeinschaftsschulen angepasst. Ebenso werden die Anrechnungsstunden für Stellvertretungen von 30 % auf 70 % wie in den Gemeinschaftsschulen angehoben. An den Standorten ohne Ständige Vertretung werden den Schulen diese Stunden dennoch zugewiesen, damit die Schulleiterinnen und Schulleiter Unterstützung erhalten, entweder durch die dienstältesten oder andere an den Schulleitungsaufgaben interessierte Lehrkräfte. Für uns als Lehrerverband ist diesbezüglich festzuhalten, dass niemand dazu gezwungen werden kann.
Die erreichten Ergebnisse sind ein wichtiger, hart erkämpfter Schritt!
Unverändert bleiben allerdings die Schuldeputate nach § 6.
Ebenso konnte man sich noch nicht darauf verständigen, dass jede Schule – unabhängig von der Schülerzahl – einen Stellvertreter erhält.
Wichtig ist, dass die erreichten Entlastungen jetzt auch zügig in der Pflichtstundenverordnung festgeschrieben werden, damit daran nicht mehr gerüttelt werden kann.
Es gibt also für unseren Verband auch weiterhin zu tun. Und dies nicht nur an den Grundschulen! Wir bleiben dran!
Ich wünsche Ihnen aber zunächst einmal erholsame Ferien!
Ihre
Lisa Brausch
Landesvorsitzende