Anschreiben an die Örtlichen Personalräte an Gemeinschaftsschulen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
durch Rundschreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 14.4.2021 „Information über die Einführung der Testpflicht und die Umsetzung durch Antigen-Schnelltests in der Selbstanwendung an Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen im Rahmen der Corona-Pandemie“ erhielten sie als Lehrkraft die Anweisung, Ihre Schüler*innen bei der Durchführung von Selbsttests anzuleiten und zu beaufsichtigen.
Als Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer an Gemeinschaftsschulen verstehen wir Ihre rechtlichen Bedenken gegen diese Anweisung. Als Lehrergewerkschaft sehen wir in den von Ihnen verlangten Maßnahmen eine unzumutbare Überforderung: Sie haben keine Ausbildung als medizinische Fachkraft und sind daher auch im Umgang mit medizinischen Produkten nicht ausreichend geschult, um die Ihnen gegebenen Anordnungen fachgerecht umsetzen zu können. Zudem lässt sich durch fehlende Rahmenbedingungen gemäß medizinischen Standards eine Gesundheitsgefährdung für ihre Schüler*innen und für Sie selbst nicht gänzlich ausschließen.
Sollten Sie Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dieser dienstlichen Anordnungen haben, sind Sie gemäß § 36 des Beamtenstatusgesetzes dazu verpflichtet, diese unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. „Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben Sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit.“
Um gegebenenfalls Ihre „Remonstrationspflicht“ wahrzunehmen, steht für interessierte Kolleg*innen ein entsprechendes Musterformular zum Download bereit.
Klicken Sie dazu bitte hier: Musterformular_Remonstration
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Klauck, Landesgeschäftsführer SLLV