LuSh – Ausgabe 10/2022 – Vorwort – Quer- und Seiteneinsteiger
Quer- und Seiteneinsteiger
Liebe Kolleginnen und Kolleginnen,
Der SLLV setzt sich kontinuierlich für Sie ein. Dies entnehmen Sie einer Vielzahl von Pressemitteilungen. Die Aussagen des Kultusministeriums zur derzeitigen Personalsituation an saarländischen Schulen sind zum Teil befremdlich.So moniert der SLLV seit Langem vehement und kontinuierlich die dünne Personaldecke jeder Schulform, sei sie Langzeiterkrankungen, Haushaltsentscheidungen oder demografischen Entwicklungen geschuldet.
Zunächst verneint das Bildungsministerium den Sachverhalt. Dann wird darauf hingewiesen, dass es im kommenden Haushalt 2023 zu Verbesserungen kommen soll. Im September 2022 gibt es mehrere Aussagen des Bildungsministeriums, die zum Beispiel wie folgt enden:
„… Gleichzeitig sei im Gespräch, zukünftig mehr Quer- und Seiteneinsteiger an den allgemeinbildenden Schulen einzusetzen, insbesondere in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern sowie in Kunst und Musik“
(SZ 20.09.2022, B3, Lehrerverband klagt über Personalmangel). Verwirrend wird alles nicht zuletzt dadurch, dass der Begriff Quereinsteiger auch als Oberbegriff für alle Lehrkräfte verwandt wird, die nicht die klassische Lehrerausbildung durchlaufen haben. Die Begrifflichkeiten werden zum Teil in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich angewandt.
Als Quereinsteiger werden in der Regel Lehrkräfte bezeichnet, die nicht den Weg des üblichen Lehramtsstudiums gegangen sind. Sie haben aber ein Studium mit Master oder gleichwertigem Abschluss absolviert. Somit werden sie zum Referendariat zugelassen und erwerben das Zweite Staatsexamen. Damit durchlaufen sie denselben Praxisteil der Ausbildung wie ein Lehramtsstudent.
Seiteneinsteiger arbeiten als Lehrkraft ohne Master of Education und ohne Zweites Staatsexamen. Die Voraussetzungen für ihre Einstellung sind bundesweit nicht einheitlich. Auf die Einstellung folgt in einigen Bundesländern eine Einführung über wenige Tage. Sie erwerben eine formale pädagogische Qualifikation neben ihrer Unterrichtstätigkeit, dadurch ist ihr Stundenumfang geringer. Im Saarland gab es auch bereits Seiten- und Quereinsteigerprogramme, die aber seit einigen Jahren nicht mehr angeboten werden.
Der Unterschied zwischen Quereinstieg und Seiteneinstieg besteht also zunächst einmal im Vorhandensein des Zweiten Staatsexamens. Dies qualifiziert den Quereinsteiger zum Referendariat. Der Seiteneinsteiger beginnt seine Stelle mit vollem Gehalt, kann aber in der Regel nicht verbeamtet werden, sondern wird gegebenenfalls unbefristet eingestellt. Der Quereinsteiger kann, je nach Bundesland, verbeamtet werden.
Was bedeutet dies nun konkret?
- Zunächst einmal ist der SLLV die Vertretung der saarländischen Lehrerinnen und Lehrer. Das heißt, unser Interesse gilt der Einstellung und Verbeamtung unserer Lehramtskandidatinnen und -kandidaten und der Vielzahl junger Kolleginnen und Kollegen, die immer noch befristete Verträge haben! Wir haben uns zu Anfang des neuen Schuljahres im Studienseminar Gemeinschaftsschule vorgestellt. Auch in diesem Schuljahr konnten nicht alle Referendariatsplätze besetzt werden. Die Hälfte blieb unbesetzt! Es sind dieses Jahr lediglich 12 Referendare im Gemeinschaftsschulbereich!
- Wir fordern die Neuauflegung von Seiten- und Quereinsteigerprogrammen.
- Seiteneinsteiger brauchen eine längerfristige fachdidaktische Vorqualifizierung und danach berufsbegleitende Fortbildungsmaßnahmen hinsichtlich Didaktik, Methodik, Pädagogik und Schulrecht.
- Quereinsteiger sollten ein zweites Fach studieren, damit die entsprechende Eingruppierung oder je nach Alter Verbeamtung möglich wird. Es darf nicht zur Zweiklassengesellschaft im Lehrerzimmer kommen.
- Es darf nur zur Einstellung von Seiten- und Quereinsteigern kommen, wenn keine ausgebildeten Lehrkräfte für die jeweiligen Fächer mehr zur Verfügung stehen.
Elke Boudier
(stellvertretende Landesvorsitzende)