LuSh – Ausgabe 09/2022 – Aus dem SLLV – Beitragserhöhung ab 2023
Beitragserhöhung ab 2023
Die Vertreterversammlung hat eine moderate Erhöhung der Mitgliedsbeiträge beschlossen. Damit wird den gestiegenen Kosten bei der Produktion unserer Verbandszeitschrift, der Erhöhung der Kilometerpauschale bei Benutzung des eigenen Pkw sowie der Erhöhung der Endgeldpauschale unserer/unseres Landesvorsitzenden (vgl. Finanzordnung des SLLV) Rechnung getragen.
Die Vertreterversammlung 2022 hat folgende Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2023 (Einzug: 01.03.2023) beschlossen:
Außergewöhnliche Mitglieder bisher ab 01.01.2023
a) Studenten 🔷 0,00 mtl. 🔷 0,00 mtl.
b) Referendare 🔷 0,00 mtl. 🔷 0,00 mtl.
Ordentliche Mitglieder bisher ab 01.01.2023
a) Vollmitglied Ä 14,50 mtl. 🔷 15,00 mtl.
b) Vollmitglied unter A12/TV-L E12 🔷 12,50 mtl. 🔷 13,00 mtl.
c) Vollmitglied (Ehepaare) 🔷 12,50 mtl. 🔷 13,00 mtl.
d) befristete Verträge 🔷 12,50 mtl. 🔷 13,00 mtl.
e) Arbeitslose Lehrer/-innen 🔷 4,00 mtl. 🔷 4,00 mtl. 🔷 4,00 mtl.
f) Pensionäre 🔷 11,00 mtl. 🔷 11,00 mtl.
Christian Mannese, Schatzmeister