LuSh – Ausgabe 05/2022 – Gewerkschaftspolitik – Gespräche mit Landesregierung fortgesetzt
Gespräche mit Landesregierung fortgesetzt
Wie im Spitzengespräch zur Einkommensrunde 2021 am 16. Dezember 2021 zwischen Landesregierung und den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen vereinbart, wurde die Gesprächsrunde am 1. März 2022 mit nachfolgenden Themen fortgesetzt:
- Finanzieller Ausgleich für pensionierte Beamt*innen
- Umsetzung der Entscheidungen des BVerfG von 2020 zur Grundbesoldung und zur Unteralimentierung von Beamten mit drei und mehr Kindern
- Erhöhung Wegstreckenentschädigung
- Jobrad
- Landesweite Digitalisierungsvereinbarung
dbb enttäuscht! Kein finanzieller Ausgleich für pensionierte Beamt*innen
Da die Corona-Sonderzahlung rechtlich nicht auf pensionierte Beamt*innen übertragen werden kann, sind die Versorgungsempfänger*innen die Verlierer der Einkommensrunde 2021/2022. Denn sie profitieren erst von der linearen Erhöhung von 2,8 Prozent ab 1. Dezember 2022. Deshalb hatte der dbb bereits am 16. Dezember 2021 für die Versorgungsempfänger*innen eine Einmalzahlung als Ausgleich für die Leermonate in 2021/2022 gefordert. Leider konnte auch im zweiten Gespräch keine Einigung erzielt werden, da sich die SPD innerhalb der Landesregierung gegen einen finanziellen Ausgleich für pensionierte Beamt*innen ausgesprochen hat. Als weiteren Ablehnungsgrund führt die Landesregierung an, dass auch in allen anderen Bundesländern keine Einmalzahlungen als finanzieller Ausgleich an die pensionierten Beamt*innen gezahlt werden.
Umsetzung der Entscheidungen des BVerfG von 2020 zur Grundbesoldung und zur Unteralimentierung von Beamten mit drei und mehr Kindern
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 zur Grundbesoldung (Land Berlin 2 BvL 4/18) sowie zur Unteralimentierung von Beamten mit drei und mehr Kindern (Land Nordrhein-Westfalen – 2 BvL 6/17) sollen in 2022 auch im Saarland umgesetzt werden. Hierzu hatte der dbb bereits mit Schreiben an den Minister für Inneres, Bauen und Sport am 8. Januar 2020 aufgefordert. Denn in beiden Fällen hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die gewährte Besoldung evident unzureichend war bzw. hinter den Anforderungen an die Alimentation kinderreicher Richter und Beamten zurückgeblieben ist. In seinem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht seine deutliche Rechtsprechung von 2015 zum Inhalt und Mindestmaß der Alimentation als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums fortgeführt und die Alimentationsrechte der Richter*innen und der Beamt*innen gestärkt.
Da die Materie sehr komplex ist und viele Varianten bei der Umsetzung möglich sind, z. B. Ämteranhebung, Neustrukturierung der Erfahrungsstufen, Beihilfebemessungssätze und Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge, hat der dbb vorgeschlagen, dass die Besoldungskommission unter Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen bei den Umsetzungsmöglichkeiten eingebunden werden soll, bevor es im Sommer 2022 zu einem abschließenden Spitzengespräch kommt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll nach der Sommerpause im Landtag eingebracht werden.
Weitere Themen
Die Gesprächsteilnehmer*innen verständigen sich darauf, in der Besoldungskommission mit den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen und dem Richterbund u. a. über folgende Themen zu beraten:
- Amtsangemessene Alimentation
- Besoldungsrechtliche Zulagen
- Wegstreckenentschädigungen
- Kostendämpfungspauschalen
Im Rahmen der Vorbereitung dieser Gespräche können die Gewerkschaften und der Saarländische Richterbund weitere Themen für die Diskussion benennen.
Jobrad
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bezügeumwandlung auf freiwilliger Basis für ein vom Dienstherrn geleastes Dienstfahrrad auch für private Nutzung sind zum 1.1.2022 im Saarländischen Besoldungsgesetz (§ 2) geschaffen worden. Der dbb erwartet nunmehr von der Landesregierung eine zeitnahe Einführung des Jobrads. Nach Auskunft der Landesregierung wird derzeit eine Ausschreibung vorbereitet. Auch will sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eine tarifliche Regelung geschaffen wird.
Landesweite Digitalisierungsvereinbarung / Telearbeitsrichtlinie
Im vierten Quartalsgespräch am 8. Oktober 2020 hatten Landesregierung und Gewerkschaften vereinbart, eine landesweite Digitalisierungsvereinbarung über neue und flexible Arbeitsformen vorzubereiten. Denn die Beschäftigten erwarten eine zeitnahe Vereinbarung insbesondere zu möglichen Arbeitsformen wie Homeoffice oder Telearbeit. Mit der Kick-Off-Veranstaltung im Oktober 2021 und der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Gewerkschaften im Dezember 2021 wurden erste Abstimmungen vorgenommen.
Leider wird eine entsprechende Vereinbarung in dieser Legislaturperiode nicht mehr möglich sein; dennoch sollen die Arbeiten innerhalb der bestehenden Arbeitsgruppe fortgesetzt werden, um eine entsprechende gemeinsame Regelung zeitnah nach der Regierungsneubildung verabschieden zu können.
Weiter wurde von der Landesregierung zugesagt, dass wegen der auslaufenden Homeoffice-Regelungen zum
19. März 2022 noch in diesem Monat von der PEKS eine landesweite einheitliche Telearbeitsrichtlinie beraten werden soll. Danach erfolgt zeitnah eine Beteiligung der Personalsondervertretung sowie der übrigen Interessenvertretungen über das Innenressort.
Näher dran für die Beschäftigten und Beamten!