LuSh – Ausgabe 02/2022 – Aus dem SLLV – Gemeinschaftsschule = sinnvolle Alternative zum Gymnasium
Für unseren Lehrerverband bedeutet:
Gemeinschaftsschule = sinnvolle Alternative zum Gymnasium
Gemeinschaftsschulen garantieren:
Mehr Bildungsgerechtigkeit
- Gemeinschaftsschulen verstehen sich als Schulen für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von Herkunft, sozialer Schicht und Lernvoraussetzungen.
- Sie schließen nicht aus, sondern integrieren.
- Sie bieten ihren Schülerinnen und Schülern je nach Begabung und Lernmotivation alle Bildungsabschlüsse an einer Schule an.
- Sie legen Wert auf längeres gemeinsames Lernen.
- Das Fach „Lernen lernen“ dient dabei der systematischen und nachhaltigen Vermittlung von Methoden, Techniken und Lernstrategien, die für alle Fächer wichtig sind.
- Gemeinschaftsschulen differenzieren in den Hauptfächern und naturwissenschaftlichen Fächern ab Klassenstufe 7 in mehrere Anspruchsniveaus. Dadurch ermöglichen sie Schülerinnen und Schülern einen Unterricht gemäß ihrem Lernstand, der sie nicht überfordert, sondern ihnen die Möglichkeit zur Mitarbeit gibt.
Sie legen Wert auf Durchlässigkeit zwischen den Anspruchsniveaus, sodass Schülerinnen und Schüler je nach Leistungsmotivation die Möglichkeit haben, in das höhere Niveau aufzusteigen, um damit einen höheren Bildungsabschluss zu erreichen. - Dabei unterstützen die Lehrkräfte die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler durch eine möglichst intensive individuelle Förderung.
- Gemeinschaftsschulen führen Schülerinnen und Schüler zu drei unterschiedlichen Abschlüssen.
Mehr soziales Miteinander
- Für die Lehrkräfte ist eine gute Beziehung zu den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern wichtig. Ohne Beziehung können auch keine kognitiven und sozialen Lerninhalte vermittelt werden. Ein Schlüssel zur guten sozialen Beziehung ist das Klassenlehrerprinzip bzw. die möglichst geringe Anzahl an Lehrkräften je Jahrgangsstufe.
- Teambildungsmaßnahmen und kooperative Lehr- und Lernformen fördern eine effektive Zusammenarbeit und den Zusammenhalt aller an Schule Beteiligten.
- In der Klassenlehrerstunde werden aktuelle soziale Themen wie Mobbing, Gemeinschaft und Lösungsstrategien bei Streitigkeiten besprochen. Der Klassenrat hilft beim Erlernen von Kommunikationsfähigkeiten und beim Erwerb von Sozialkompetenzen.
- Um möglichst gute Lernerfolge bezüglich kognitivem und sozialem Lernen zu erreichen, nutzen Gemeinschaftsschulen verstärkt Assistenzsysteme: Schulsozialarbeit, sonderpädagogische Förderung, Hilfen zur Integration von Migrantenkindern u. a.
- Schulische und außerschulische Projektarbeit, auch mit außerschulischen Professionen und Einrichtungen, dienen hierbei einer möglichst lebensnahen Förderung.
Frühzeitige und praxisbezogene Berufsorientierung
- Der Unterricht enthält berufsorientierte Inhalte in allen Fächern und allen Klassenstufen, verstärkt in den Klassenstufen 8 und 9.
- Betriebserkundungen, ein dreiwöchiges Betriebspraktikum, berufsorientierte Schultage und Ausbildungsmessen vermitteln Einblicke in die Arbeitswelt.
- Praktische Fertigkeiten werden bereits in Jahrgangsstufe 5 und 6 im Fach Arbeitslehre eingeübt.
- Ab Klassenstufe 7 können Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtbereich das zweistündige Fach „Beruf und Wirtschaft“ wählen.
- Durch eine externe Potenzialanalyse in Klassenstufe 7 erfolgt eine weitere Stärkung der Berufsorientierung.
- Sowohl Mädchen als auch Jungen werden alle Berufsfelder zugänglich gemacht.
Um die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Fähigkeiten und Begabungen in heterogenen Klassen besser individuell fördern zu können und zum bestmöglichen Schulabschluss zu führen,
fordern wir als Lehrerverband:
- Bessere Förderung der Schüler durch Reduzierung der Klassengrößen auf 20 Schülerinnen und Schüler und Reduzierung der klassenübergreifenden Kurse:
G-Kurse: bis zu 21 SuS
E-Kurse: bis zu 23 SuS
A-Kurse: bis zu 25 SuS
Dabei müssen Schüler mit Förderbedarf oder nicht ausreichenden Deutschkenntnissen bei der Klassen- bzw. Kursbildung doppelt gezählt werden. - Stetige Doppelbesetzung in den Hauptfächern bis Klassenstufe 7.
- Nach Klassenstufe 7 erfolgt keine automatische Versetzung. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grundlage der Versetzungsordnung, ob ein Schüler / eine Schülerin in die nächste Klassenstufe versetzt wird. Die dazu erforderlichen individuellen Förderprogramme müssen massiv ausgeweitet werden.
- Flächendeckende e Einrichtung pädagogischer Assistenzsysteme, die sich zu multiprofessionellen Teams weiterentwickeln müssen, um nachhaltig die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
- Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Überarbeitung des Systems der Zweisprachigkeit, um Schülerinnen und Schüler mit Defiziten im sprachlichen Bereich nicht unnötig zu überfordern und zu demotivieren.
- Festlegung der Sprachenfolge durch Beschluss der Schulkonferenz.
- Erweiterung der Klassenlehrerstunde bis zum Abschluss.
- Äußere Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Mathematik, Deutsch und Fremdsprache in Klassenstufe 7 und 8 in 2 Anforderungsniveaus, danach in drei Anforderungsniveaus.
- Aufgliedern der interdisziplinären Fächer Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften in die Einzelfächer Chemie, Physik, Biologie, Erdkunde, Sozialkunde und Geschichte in Jahrgangsstufe 9.
- Um keine Lernlücken für die gymnasiale Oberstufe entstehen zu lassen, äußere Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Physik, Biologie und Chemie in A-, E- und G-Kurse ab Klasse 9.
- Förderkurse nicht nur für lernschwache Schülerinnen und Schüler, sondern auch Forderkurse für die leistungsstärkeren, damit alle die Chance auf einen höheren Bildungsabschluss haben.
- Unterstützung durch externe Kräfte zur Vermittlung von Praktikumsplätzen und Unterstützung bei der Berufswahl.Überarbeitung der Voraussetzungen zum Übergang in die Klassenstufe 10 bzw. 11.
- Arbeitszeitgerechtigkeit für die Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen: Reduzierung der Pflichtstundenzahl (24+2) in Anlehnung an das Gymnasium, damit die Lehrkräfte sich bei den vielfältigen Herausforderungen in heterogenen Lerngruppen gesundheitlich nicht überfordern und somit ihren Aufgaben zum Wohle der Schülerinnen und Schüler besser gerecht werden können. Neben einer Unterrichtsverpflichtung von 24 Stunden Einführung von 2 Stunden Systemzeit.
- Anpassung der Funktionsstellenstruktur an das Gymnasium.
- Wegfall der Wartezeiten auf Beförderung.