Pressemitteilung vom 22.06.26: SLLV begrüßt die geplante Gesetzesänderung des saarländischen Beurteilungsrechts: Die Revisionen sollen künftig entfallen – Den Schulleitungen steht jedoch auch weiterhin die Möglichkeit der Rückmeldung zur Verfügung
Saarlouis, 22.06.26
SLLV begrüßt die geplante Gesetzesänderung des saarländischen Beurteilungsrechts: Die Revisionen sollen künftig entfallen – Den Schulleitungen steht jedoch auch weiterhin die Möglichkeit der Rückmeldung zur Verfügung
Der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband (SLLV) begrüßt die geplante Gesetzesänderung des saarländischen Beurteilungsrechts im Bereich der Schulen zur Revisionspraxis. Durch die Änderung entfallen künftig die anlasslosen Regelbeurteilungen (Revisionen) für Lehrkräfte. Nur bei einer Bewerbung auf eine Funktionsstelle ist künftig eine anlassbezogene Revision nötig. Außerdem werden die Revisionen für junge Lehrkräfte mit einer neuen Planstelle reduziert, sodass künftig nur noch maximal zwei Beurteilungen im Beamtenverhältnis auf Probe notwendig sind. Durch die neuen Personalgespräche steht den Schulleitungen auch weiterhin die Möglichkeit zur Verfügung, den Lehrkräften entsprechende Rückmeldungen zu geben.
Bereits in der Pressemitteilung vom 08.12.2025 unter dem Titel „Lehrkräfte brauchen Vertrauen, keine Dauerüberprüfung“ hat der SLLV die Modernisierung der Revisionen als wichtigen Schritt hin zu einer zeitgemäßen und vertrauensbasierten Schulkultur eingefordert. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf greift die zentralen Forderungen des Verbandes auf und leitet einen deutlichen Systemwechsel ein.
Der SLLV bewertet die Reform als wichtigen Schritt hin zu einer modernen und entwicklungsorientierten Personalpraxis im Schulbereich. Der Verband begrüßt ausdrücklich, dass zentrale Forderungen des SLLV aufgegriffen und umgesetzt werden. „Die Reform ist ein wichtiger Schritt für die Lehrkräfte im Saarland und damit der Beginn einer weiterführenden Modernisierung schulischer Personal- und Qualitätsentwicklung“, so Benjamin Nagel, stellvertretender Landesvorsitzender und Referent für Gewerkschaftsarbeit im SLLV.
Die Überprüfung von Lehrkräften anhand von zwei Unterrichtsstunden, ohne zugleich Entwicklungsperspektiven oder Aufstiegsmöglichkeiten aufzuzeigen, erwies sich ohnehin als wenig zielführend. Zudem bedeuteten die Revisionen nicht nur für die Lehrkräfte, sondern auch für die Schulleitungen einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand.
Da die Möglichkeit zur Rückmeldung und zum Austausch jedoch einen wichtigen Bestandteil professioneller Personalentwicklung darstellt, begrüßt der SLLV die neu eingeführten regelmäßigen Personalgespräche zwischen Schulleitung und Lehrkraft. Diese bieten einen geeigneten Rahmen, um das allgemeine dienstliche Verhalten zu reflektieren, konstruktives Feedback zu geben und die Zusammenarbeit nachhaltig zu stärken – und dies unabhängig von punktuellen Unterrichtsbeobachtungen.
Die Pressemitteilung im PDF-Format: 2026 – 06 – 22 SLLV begrüßt die geplante Gesetzesänderung des saarländischen Beurteilungsrechts
