Mehr als ein Vorwort!!!
Denn erstens kommt es anders …
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in unserer letzten Verbandszeitschrift haben wir Ihnen unsere Kandidatinnen und Kandidaten vorgestellt, die für den SLLV bei den im März anstehenden Wahlen der Hauptpersonalräte an den Schulen kandidieren sollten. Leider mussten wir unsere Vorschlagslisten revidieren.
Dies hat folgenden Hintergrund:
Aufgrund eines Vorschlags der GEW im Rahmen der externen Anhörung im Gesetzgebungsverfahren sind Schulleitungen und deren ständige Vertretungen nach § 111 Satz 2 des im Landtag am 13.11.2024 verabschiedeten Saarländischen Personalvertretungsgesetzes (SPersVG) für den Hauptpersonalrat nicht mehr wählbar.
Als Begründung für diese Änderung wird die Vermeidung möglicher Interessenkonflikte genannt, welche „im Rahmen der kontinuierlichen (Funktions-)Stellenbesetzungen entstehen sowie bei Angelegenheiten, die an den zuständigen Hauptpersonalrat durch Lehrkräfte des jeweiligen Standortes herangetragen werden, soweit diese den Standort der jeweiligen Schulleitung beziehungsweise der Ständigen Vertretung betreffen“ (Vergleiche Begründung in Drucksache 17/1120 des Landtages).
Damit verlieren Schulleitungen an den saarländischen Schulen ihr passives Wahlrecht und somit die Möglichkeit einer direkten Vertretung ihrer Personengruppe im jeweiligen Hauptpersonalrat. Der SLLV hält die neue Regelung für diskriminierend, weil sie nur für Schulleitungen und deren ständige Vertreter gilt, aber nicht für vergleichbare Dienststellenleiter in den übrigen Verwaltungsbereichen. Nach meiner Auffassung hätte man einen Interessenkonflikt, wie in der Begründung beschrieben, auch dadurch umgehen können, dass man die jeweilige Schulleitung/Stellvertretung bei Angelegenheiten ihre Schule betreffend von den Beratungen und Beschlüssen im jeweiligen HPR ausgeschlossen hätte, sollten sich diese auf seine eigene Schule beziehen. Dies wurde im Übrigen in der Vergangenheit ohnehin so praktiziert. Ich überlasse es Ihnen, über die eigentlichen Beweggründe der Mitbewerbergewerkschaft nachzudenken!
Im Übrigen ist dieser Ausschluss der Funktionsträger an Schulen nur im jeweiligen Personalvertretungsgesetz eines einzigen weiteren Bundeslandes festgeschrieben. Rechtliche Möglichkeiten in dieser Angelegenheit werden geprüft, sind aber in der Kürze der Zeit nicht zielführend für die anstehenden Wahlen.
Dem SLLV war diese Änderung bei Aufnahme der Wahlvorbereitungen nicht bekannt. Unser Verband war über den dbb saar, unsere Dachorganisation, im Anhörungsverfahren vertreten. Dieser hat uns im Sommer 2024 den anzuhörenden Gesetzesentwurf zur Kenntnis gegeben, in welchem dieser Passus zum damaligen Zeitpunkt noch nicht aufgenommen war. Die nach der Sommerpause später aufgenommene Änderung ist den Vertretern des dbb nicht aufgefallen und wurde auch nicht thematisiert.
Für den SLLV hat dieser neue Passus weitreichende Folgen. In den Förderschulen und Gemeinschaftsschulen darf sich je ein/-e ursprünglich vorgesehene/-r Kandidat/-in nicht zur Wahl stellen, in den Grundschulen sind es vier Personen. Sie alle haben mit großem Engagement und viel Herzblut in der Vergangenheit die umfangreiche und oft auch nervenaufreibende Arbeit in den jeweiligen Hauptpersonalräten wahrgenommen und mit dafür gesorgt, dass die Mitbestimmungsgremien als eine starke Stimme gegenüber dem Dienstherrn und eine intensiv und gern genutzte Anlaufstelle für alle von uns vertretenen Lehrerkräfte und Schulleitungen wahrgenommen wurden. Dafür gebührt ihnen großer Dank. Ihre Kompetenz, ihr Erfahrungsschatz, aber auch ihr Durchsetzungsvermögen werden fehlen, vom menschlichen Verlust ganz zu schweigen!
Wir als Verband haben die verbleibende Zeit genutzt, neue Listen mit nach dem neuen SPersVG wählbaren Kandidatinnen und Kandidaten aufzustellen. So haben wir in den letzten Wochen viele Gespräche geführt und können in allen Schulformen mit kompetenten und motivierten Kolleginnen und Kollegen antreten. Auch ihnen danke ich herzlich für ihre Bereitschaft, sich der neuen Herausforderung zu stellen. In dieser Ausgabe stellen wir sie Ihnen vor.
Da die Grundschule am stärksten von der Neuregelung betroffen ist, habe ich mich recht kurzfristig – entgegen meiner ursprünglichen persönlichen Planung – entschieden, doch für den zukünftigen Hauptpersonalrat Grundschulen und Studienseminar zu kandidieren. Damit möchte ich meine Erfahrung und Expertise ins zukünftige Gremium einfließen lassen und die Kontinuität in der Arbeit sicherstellen.
Die Wahlberechtigten vor Ort bitte ich, sich für den SLLV stark einzusetzen, selbst von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihre Kolleginnen und Kollegen zu motivieren, ebenfalls zu wählen. Mitbestimmung in diesen schwierigen Zeiten ist wichtiger denn je!
In diesem Sinne schließe ich mit: JETZT ERST RECHT!

Herzlichst
Ihre
Lisa Brausch,
Landesvorsitzende