Alle Jahre wieder – die Beurteilung!
Alle Jahre wieder – die Beurteilung!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Grundsätzlich alle 5 Jahre werden Lehrerinnen und Lehrer nach den Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Lehrern und Lehrerinnen im Schuldienst des Saarlandes regelbeurteilt.
Beurteilungen aus besonderem Anlass sind – unabhängig vom Lebensalter – vorzunehmen,
a) wenn die Lehrkraft zur Beförderung ansteht und die letzte Beurteilung, gerechnet vom beabsichtigten Zeitpunkt der Beförderung, länger als zwei Jahre zurückliegt,
b) bei Bewerbungen um eine Funktionsstelle, sofern die letzte Beurteilung aus besonderem Anlass länger als zwei Jahre zurückliegt,
c) wenn der Minister für Kultus, Bildung und Wissenschaft eine dienstliche Beurteilung anordnet; dabei sind der zu beurteilenden Lehrkraft die Gründe dieser Anordnung mitzuteilen,
d) auf Antrag der zu beurteilenden Lehrkraft, wenn zu erwarten ist, dass die Beurteilung mit einem veränderten Gesamturteil abschließen wird.
Die Beurteilung ist der Maßstab für Eignung, Leistung und Befähigung, egal ob es um eine Beförderung oder eine Stellenbesetzung geht.
Aus meiner Sicht ist ein Fünfjahreszeitraum arg lang, besser wäre ein Dreijahreszeitraum, aber die vorliegende Richtlinie gibt wenigstens eine Regelbeurteilung vor. Aber immerhin besser als eine große saarländische Gebietskörperschaft, die gar keine Regelbeurteilung für ihre Beamtinnen und Beamten vorsah und vor dem VG des Saarlandes eine böse Pleite einfuhr.
Aber wie beurteilt man richtig oder wird richtig beurteilt?
Der mittlerweile pensionierte Kollege Jürgen Kentenich vom Finanzamt Trier hat dies in unnachahmlicher Weise zusammengefasst, mit den meisten Beurteilungsfehlern und Tipps für eine gute Beurteilung:
- Altersbonus – „je älter, desto besser“
- Attributionsfehler – eine Leistung wird dem „falschen“ Beamten zugeordnet
- Hallo-Effekt – besonders ausgeprägte positive/negative Eigenschaften überstrahlen andere
- Hierachie-Effekt – hierarchisch höher Eingestufte werden überbewertet und besser beurteilt
- Kontakt-Effekt – Beurteilungen umso positiver, je häufiger der Beurteiler Kontakt mit dem Beurteilten hat
- Kontrast-Effekt – schon leichte Leistungsveränderungen werden überbewertet
- Milde-Fehler – der Beurteiler wertet zu positiv
- Neuheits-Effekt – letzte Informationen überlagern frühere
- Nikolaus-Effekt – der Mitarbeiter strengt sich vor der Beurteilung besonders an
- Relevanz-Fehler – leicht feststellbare oder gesellschaftlich positiv bewertete Aktivitäten überstrahlen die tatsächlich erbrachte dienstliche Leistung
- Sympathie-Effekt – Sympathie/Antipathie wirkt auf die Beurteilung ein
- Tendenz zur Mitte – keine Differenzierung
- Verschleierung – Fehler des Beurteilers oder der gesamten Gruppe sollen verschleiert werden
Was sind dagegen die zehn Schritte zu einer guten Beurteilung?
- Ziele vereinbaren
- Beobachten
- Festhalten
- Rückmeldung geben
- Vergleichen
- Zu Beurteilenden einbinden
- Absprechen
- Werten
- Reihen
- Besprechen
Und was ist, wenn ich mich ungerecht beurteilt fühle? Halten Sie die Argumente für einen Rechtsbehelf schriftlich fest und tätigen Sie eine Gegenäußerung gegenüber Ihrem Beurteiler! Diese ist nicht fristgebunden. Bekommen Sie eine Entscheidung auf Ihre Gegenäußerung hin, können Sie auf den Ihnen zustehenden rechtsbehelfsfähigen Bescheid hin einen Rechtsbehelf einlegen. Hierzu kann Ihnen durch den SLLV Rechtsschutz gewährt werden!
Mitglied sein lohnt sich!
Ihr
Arnold W. Sonntag
Bildquelle: © Africa Studio / adobe.com
Zur Person:
Arnold W. Sonntag, Jahrgang 1973, seit über 13 Jahren Justiziar im Landesvorstand des dbb saar, nebenberuflich lange Jahre Dozent an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes, an der Verwaltungsschule des Saarlandes und der dbb akademie. Nebenamtliches Mitglied im saarländischen Landesprüfungsamt für Juristen. Seit 2008 in der Landesverwaltung tätig, davor rund 8 Jahre Rechtsanwalt in einer mittelständischen Kanzlei.