LuSh – Ausgabe 10/2021 – Aus dem SLLV – Corona-Pandemie zwingt zur Verschiebung unserer Vertreterversammlung
Corona-Pandemie zwingt zur Verschiebung unserer Vertreterversammlung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
§ 14 Abs. 4 unserer Verbandssatzung verpflichtet uns, alle 4 Jahre eine „ordentliche Vertreterversammlung“ durchzuführen. Sie ist „das höchste beschließende Organ des Verbandes“: „Sie hat das Recht, alle Verhandlungsgegenstände des Verbandes selbst zu entscheiden. Beschlüsse untergeordneter Organe kann sie bestätigen, abändern oder aufheben.“ Zu den wichtigen Versammlungsinhalten zählen unter anderen neben den Berichten des/der Landesvorsitzenden, der stellvertretenden Landesvorsitzenden und der Referentinnen und Referenten sowie der Kassenprüferinnen und Kassenprüfern die Entlastung des ehemaligen Landesvorstandes und die Neuwahl der in § 12 Abs. 1 (a–b) aufgeführten Mandate.
Die letzte Vertreterversammlung fand am 20. Juni 2017 in der Stadthalle Dillingen statt. Turnusgemäß müsste in 2021 die nächste Vertreterversammlung einberufen werden. Das war auch der Beschluss des Landesvorstands: Sie sollte am 25.11.21 wiederum in der Stadthalle Dillingen durchgeführt werden. Die „Stadthalle Dillingen“ wurde erneut als Veranstaltungsort gewählt, weil sie verkehrstechnisch sehr günstig liegt, normalerweise ausreichend Platz bietet und die Mietkosten der Stadt Dillingen sich mit gutem Gewissen noch in unserem Haushalt darstellen lassen.
Leider hat das Coronavirus uns „einen Strich durch die Rechnung gemacht“. Statt nach der dritten Welle zum Juli dieses Jahres gänzlich abzuflauen, nahm es Schwung auf zu einer vierten Welle. Die weitere Entwicklung ist trotz zunehmender Impfangebote immer noch nicht zuverlässig absehbar. Es besteht die Gefahr, dass die Corona-Vorgaben für Veranstaltungen in der Stadthalle Dillingen im November 2021 eine Veranstaltung mit der satzungsmäßig gebotenen Personenzahl von ca. 160 Personen nicht zulassen. Dabei sind die ca. 20 Ehrengäste aus Bildungsministerium, Politik, Presse und sonstigen Bereichen des öffentlichen Lebens noch nicht mitgezählt.
Die Konsequenz hieraus für den jetzigen Landesvorstand war, einen neuen Termin für die Vertreterversammlung festzulegen, der Hoffnung macht, dass wir diese wichtige Versammlung für unseren Verband als öffentlich wirksame Präsenzveranstaltung mit entsprechender Resonanz durchführen können. Als neuer Termin wurde Mittwoch, der 11.5.22, festgelegt. Ein Abweichen von dem satzungsmäßig gebotenen Turnus wird uns durch § 5 (Vereine und Stiftungen) des „Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ ermöglicht: In Abs. 1 wird festgelegt, dass ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt bleibt.
Wir haben uns bewusst dazu entschieden, zunächst an einer möglichen Präsenzveranstaltung festzuhalten und noch nicht die in § 5 Abs. 2 des oben erwähnten Gesetzes eingeräumte Möglichkeit einer sogenannten Online-Veranstaltung wahrzunehmen, in der abweichend von den Aussagen des derzeitigen Bürgerlichen Gesetzbuches die Delegierten einer Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Veranstaltungsort ihre Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben dürfen. Wir bitten Sie für diese Entscheidung um ihr Verständnis, da uns als Landesvorstand die öffentlich wirksamere Präsenzveranstaltung für unseren Verband mit persönlicher Begegnung und Aussprache der Delegierten und Ehrengäste zunächst noch wichtiger war und wir die technisch weniger affinen Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch ein „Online-Meeting“ nicht überfordert wollten.
Herzlichen Dank im Voraus für Ihr Verständnis. Bleiben Sie vor allem auch weiterhin gesund!
Johannes Klauck, Stellvertretender Landesvorsitzender und Geschäftsführer