LuSh – Ausgabe 05/2021 – Aus dem SLLV – Frühere Corona-Impfung für Lehrkräfte Ihr Schreiben vom 21.02.2021
Antwortbrief vom Ministerum für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 16.3.2021
Frühere Corona-Impfung für Lehrkräfte
Ihr Schreiben vom 21.02.2021
Sehr geehrte Frau Brausch,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 21. Februar 2021 und für Ihr Engagement im Zusammenhang mit Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie.
Die SARS-CoV-2-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Angesichts des nun vorliegenden Impfstoffes und der erfreulicherweise hohen Impfbereitschaft in der saarländischen Bevölkerung sind wir wieder einen wichtigen Schritt, in Hinblick auf die Eindämmung der coronabedingten Pandemielage, vorangekommen. Aktuell steht uns jedoch nur eine begrenzte Anzahl an Impfdosen zur Verfügung, weshalb initial lediglich zu priorisierende Bevölkerungsgruppen geimpft werden können.
Die Einteilung der Bürgerinnen und Bürger des Saarlandes in die entsprechenden Impfpriorisierungsgruppen erfolgt anhand der Impfverordnung des Bundes.
Das Bundesgesundheitsministerium hat die aktualisierte Impfverordnung, gemäß den Empfehlungen der STIKO, zum 10. März veröffentlicht. Diese löst die im Dezember gefasste Coronavirus-Impfverordnung in ihrer ursprünglichen Fassung ab und tritt rückwirkend zum 15. Dezember 2020 in Kraft.
Im Rahmen eines ersten Impfdurchlaufs werden aktuell Bürgerinnen und Bürger geimpft, die nach § 2 der Impfverordnung des Bundes einen Impfanspruch mit höchster Priorität haben.
Grundsätzlich sollen jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen. Da der Impfstoff gerade am Anfang nur in begrenzten Mengen zur Verfügung steht, muss eine Priorisierung vorgenommen werden.
Die Berufsgruppe der Erzieher*innen und Lehrkräfte in Grund- und Förderschulen unterfällt bereits dem § 3 Abs. 1 Nummer 9 der Coronavirus-Impfverordnung und hat einen Impfanspruch mit hoher Priorität. Der betreffende Personenkreis wird im zweiten Impfdurchlauf berücksichtigt.
,,[…J Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind […]“
Um den Impfanspruch schnellstmöglich zu realisieren, werden zwischen dem 29. März und dem 3. April insgesamt 2.250 saarländische Lehrerinnen und Lehrer aus Grund- und Förderschulen gesondert geimpft. So erhalten alle Lehrkräfte aus der Priorisierungsgruppe 2 einen Impftermin, die in der saarländischen Impfliste aufgenommen wurden und bislang keinen Termin erhielten. Alle Lehrkräfte werden zeitnah über ihren individuellen Termin informiert. Wie versprochen, werden wir dabei auch die Arbeitszeiten der Lehrerinnen und Lehrer berücksichtigen.
Lehrkräfte an weiterführenden Schulen werden nach § 4 Abs. 1 Nummer 8 der Impfverordnung mit „erhöhter Priorität“ eingruppiert und im dritten Impfdurchlauf berücksichtigt.
,,[…] Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von§ 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, tätig sind […]“
Nach Abschluss der ersten beiden Impfdurchläufe werden Bürgerinnen und Bürger mit nach § 4 der Impfverordnung des Bundes vorliegender „erhöhter Priorität“ geimpft werden. Der Beginn des dritten Impfdurchlaufes ist aktuell zeitlich noch nicht absehbar. Wenn sich absehen lässt, wann mit den Impfungen der Personen mit „erhöhter Priorität“ begonnen werden kann, werden wir die Bevölkerung entsprechend informieren.
Kinder und Jugendliche sind, ebenso wie ihre Erziehungsberechtigten, besonders von den Einschränkungen betroffen. Dies betrifft insbesondere kleinere Kinder. Um ihre Bildung und Zukunft zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich Priorität. Schutz- und Hygienemaßnahmen lassen sich bei kleineren Kindern, die diese Einrichtungen besuchen, nicht ausreichend umsetzen. Impfungen der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sind deshalb ein Element, um das Infektionsrisiko in Schulen und Kitas zu senken.
Angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag von Kindertagesstätten und Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, werden daher Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und -lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen – in der Kategorie 2 mit hoher Priorität – geimpft.
Nach der neuen Testverordnung des Bundes können sich seit Montag, dem 8. März 2021, alle asymptomatischen Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland im Rahmen der Verfügbarkeit der Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche kostenlos mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests testen lassen.
Alle Informationen zu dem kostenlosen saarländischen Testangebot finden Sie auf der Webseite meines Ministeriums.
An den Schulen wird ein freiwilliges Testangebot für die Beschäftigten an den Schulen und die Schüler*innen ausgerollt und sukzessive ausgebaut. Bei Minderjährigen ist zur Teilnahme am Testangebot die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Die freiwilligen und anlassbezogenen Tests können alle Beschäftigten an den Schulen sowie Schüler*innen zweimal pro Woche nutzen.
Die Testungen werden dezentral in den einzelnen Schulen und in Zusammenarbeit mit den jeweils umliegenden Kinder- und Hausärzten organisiert und von medizinischem Fachpersonal durchgeführt. Da die Gegebenheiten vor Ort je nach Schule unterschiedlich sein können, hängt die Organisation der Durchführung, insbesondere auch die Räumlichkeiten und Zeitfenster, in denen Testungen durchgeführt werden, vom jeweiligen Schulstandort ab.
Sie finden alle Informationen für Schulen und Kitas sowie die relevanten Dokumente zum Download auf der Webseite des Ministeriums unter: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/bildung-kultur/schulenkitas/schulen-kitas_node.html
Personen mit einem Impfanspruch nach „hoher Priorität“ können sich über das Online-Buchungssystem für einen Impftermin anmelden. Sie erreichen das Portal über folgenden Link: www.impfen-saarland.de. Ein zweiter Weg ist eine telefonische Anmeldung über unsere Hotline unter: 0681 501-44 22 oder 0800 999 15 99. Über die Erst- und Zweitimpfungstermine wird mit einer Vorlaufzeit von zwei Wochen auf dem Mail-, SMS- oder Postweg informiert.
Ich möchte Ihnen versichern, dass wir alle Mühen daransetzen, um alle Personen mit einem Impfanspruch schnellstmöglichst impfen zu können. Wir befinden uns im regelmäßigem internen und externen Austausch, um unser Impfangebot für alle Bürger*innen baldmöglichst zu erweitern.
Es bleibt natürlich zu sagen, dass eine durchgeführte Impfung nicht mit dem anschließenden Verzicht auf die bestehenden Coronaschutzmaßnahmen einhergeht. Die generelle Beschränkung der sozialen Kontakte gilt demnach auch weiter für Personen, welche bereits die Schutzimpfung erhalten haben.
Ich danke Ihnen nochmals herzlich für die Darstellung der Situation aus Ihrer Sicht und für die Impulse, die Sie uns mit Ihrem Schreiben übermittelt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Bachmann