Pressemitteilung vom 21. September 2021: Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht – SLLV beurteilt die Entscheidung ambivalent
Saarlouis, den 21. September 2021
Pressemitteilung
Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht – SLLV beurteilt die Entscheidung ambivalent
Zum heutigen Beschluss des Ministerrates, die Maskenpflicht im Unterricht aufzuheben, sind die Meinungen und Gefühlslagen bei der Lehrerschaft eher ambivalent.
Einerseits begrüßen die Kolleginnen und Kollegen die Erleichterung für alle, die in der Schule lernen und arbeiten. Andererseits aber steht auch immer die wieder steigende Infektionsgefahr im Raum, da die jüngeren Schülerinnen und Schüler vorläufig noch keine Impfperspektive haben.
Lisa Brausch, Vorsitzende des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes erklärt hierzu: „Die Entscheidung, die Maskenpflicht während des Unterrichts, die ja schon bis 2. Oktober verlängert war, nun von heute auf morgen abzuschaffen, weckt unterschiedliche Gefühle in meiner Brust. Das Unterrichten ohne Maske ist bedeutend effektiver, nicht nur beim Lernen in den verschiedenen Schulfächern sondern vor allem auch in der nonverbalen Kommunikation, die in der Schule aber so wichtig ist, gab es massive Einschränkungen in den vergangenen Wochen. Es gibt Kinder, die haben ihre Lehrerin/ihren Lehrer noch gar nicht ohne Maske gesehen.“
Allerdings sieht Brausch auch die zunehmende Infektionsgefahr als steigendes Risiko. Hier gilt es mit allen Mitteln zu verhindern, dass Schulen wieder in den Wechselunterricht zurückkehren müssten. Zudem stellt sich die Frage, ob die Lockerungen bei den Quarantänemaßnahmen aufrechterhalten werden können und dann bei einem Infektionsfall nicht doch wieder ganz Klassen in Quarantäne geschickt werden müssen.
Der Verband begrüßt es sehr, dass die Landesregierung nicht von der bisherigen Teststrategie in den Schulen abweichen wird. Die wöchentlich zweimaligen Testungen in allen Schulen bieten einen wichtigen Schutz.
Lisa Brausch betont zudem, dass nach den Herbstferien wegen
der Reiserückkehrer vorübergehend wieder strengere Regeln
im Sinne von „Schutzwochen“ gelten müssten.