Presseerklärung des SLLV vom Freitag, den 21. August 2020: Verpflichtung zur Vorlage negativer Coronatests von Urlaubsrückkehrern in der Schule gefordert
Saarlouis, den 21. August 2020
SLLV – Verpflichtung zur Vorlage negativer Coronatests von Urlaubsrückkehrern in der Schule gefordert
Der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband (SLLV) kritisiert, dass Schülerinnen und Schüler, auch wenn sie erst kurz vor Schuljahresbeginn aus einem Corona-Risikoland zurückgekehrt sind, vor Aufnahme des Schulbesuchs keinen negativen Coronatest vorlegen müssen.
Lisa Brausch, die Vorsitzende des SLLV erklärt hierzu: „Die aktuelle Lage in den Schulen ist äußerst angespannt. Schon nach nur 3 Schultagen mussten 7 Schulklassen im Saarland in Quarantäne geschickt werden. Und es ist zu erwarten, dass es in den nächsten Tagen zu weiteren Quarantänemaßnahmen an einzelnen Standorten kommen wird. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Corona-Fälle in den Schulen mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten zusammenhängen.“
Nach Auffassung des Verbandes hätte das Ministerium hier konsequenter handeln müssen. Zum Schutz von Schülern und Lehrpersonal müsse von allen Personen, die in der Schule tätig sind, nach Einreise aus einem Risiko-Land die konsequente Umsetzung der „Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende“ (zuletzt geändert am 24.7.20) strikt durchgesetzt werden. Dies beinhalte selbstverständlich auch die Vorlage eines negativen Corona-Tests von Reiserückkehrern bei der jeweiligen Schule. Allerdings ist den Schulen nicht gestattet, einen solchen verpflichtend einzufordern.
Aus diesem Grund appelliert Brausch auch an die Eltern, sich in diesen äußerst schwierigen Zeiten unbedingt an die Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders zu halten und keine unvorsichtigen Entscheidungen zu treffen, deren Auswirkungen dann eine gesamte Schule betreffen könnten.
Für den Fall einer Quarantänebeschulung im Distanzunterricht ist die zeitnahe Bereitstellung von digitalen Endgeräten außerdem unerlässlich.