Presseerklärung des SLLV vom 15. April: SLLV begrüßt die Einigung der Länder zur schrittweisen Öffnung der Schulen nach dem 4. Mai 2020
Saarlouis, den 15. April 2020
SLLV begrüßt die Einigung der Länder zur schrittweisen Öffnung der Schulen nach dem 4. Mai 2020
Schulen brauchen klare Vorgaben, ausreichend Vorlaufzeit und hohe Verlässlichkeit
„Wir begrüßen, dass die Mahnungen der Lehrerverbände ernst genommen wurden und Einigkeit darüber erzielt wurde, dass die Bedingungen im Moment nicht gegeben sind, um die Schulen zu öffnen“, kommentiert Lisa Brausch, Vorsitzende des Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (SLLV) die erzielte Einigung zwischen der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz. Bis zum 29. April 2020 sollen von der Kultusministerkonferenz nun Szenarien erarbeitet werden, wie die Öffnung der Schulen nach dem 4.Mai schrittweise umgesetzt werden kann. „Dabei ist es ganz wichtig“, so Brausch, „dass praktikable Regelungen unter Einbeziehung der wissenschaftlichen Erkenntnisse aber auch der Expertise aus der Praxis gefunden werden.“
Der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband (SLLV) formuliert daher 5 Kernforderungen für die schrittweise Öffnung der Schulen
- Vorlaufzeit für die Öffnungen
Die Schulen brauchen Zeit, um alle nötigen organisatorischen Fragen im Vorfeld klären zu können, unter anderem für den Austausch der Lehrkräfte, den Abgleich der Lernstände und um zu planen, wie der Wiedereinstieg in den Schulalltag gestaltet werden kann. Hierbei ist es unbedingt notwendig, Lernkonzepte nach Dringlichkeit für die verbleibende Unterrichtszeit zu entwickeln. Ebenso ist es unerlässlich sehr enge Abstimmungen mit den Trägern der Ganztagsbetreuungseinrichtungen zu treffen. Für die gebundenen Ganztagsschulen müssen eigene Konzepte für den Wiedereinstieg entworfen werden.
- Klare Regelungen und Mindeststandards für den Schulalltag
Vor allem die Schulleitungen und Schulträger brauchen klare und präzise Vorgaben zur Umsetzung von Sicherheits- und Hygienekonzepten, wie das eventuelle Tragen von Alltagsmasken, Desinfektionsmöglichkeiten, Ausgestaltung der Sanitäranlagen, Abstandsregelungen, maximale Personenzahl pro Lerngruppe und Klassenraum sowie Regelungen für die Pausengestaltung.
- Schutz von Risikogruppen
Im Vorfeld muss klar definiert sein, welche Personen weiterhin dem besonderen Schutz bedürfen, weil sie zu einer Risikogruppe gehören. Dies gilt sowohl für Lehrkräfte über 60 oder mit einer Vorerkrankung als auch für alle Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören. Hier müssen praktikable Lösungen für eine Beschulung im Vorfeld gefunden werden.
Auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf insbesondere in den Bereichen geistige, körperliche und motorische Entwicklung sowie mit emotionalen sozialen Entwicklungsstörungen benötigen teilweise Assistenz im Schulalltag. Dem muss mit Regelungen für die Unterrichtung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die auf Nähe und Körperkontakt angewiesen sind, Rechnung getragen werden.
- Abstimmung der Schülerbeförderung
Mit den Schulträgern und den Beförderungsunternehmen muss vor einer geplanten Öffnung der Schulen ein genaues Konzept zur Schülerbeförderung erarbeitet werden unter Beachtung der erforderlichen Abstandsregelungen.
- Planbarkeit des Verhaltens von Kindern und Jugendlichen
Der Fokus der Öffnung von Schulen sollte anfangs nicht auf dem Erbringen bewertbarer Leistungen liegen, sondern auf der Restrukturierung des Alltags. Die besondere Situation und die langen Schulschließungen hatten und haben psychische Effekte für alle Bildungsbeteiligten. Dem Erlebten muss Raum gegeben werden können. Zudem muss auch das Verhalten nicht nur der jüngeren Schüler in alle Überlegungen mit einbezogen werden, im Zusammenhang mit der Suche nach Nähe, der Spontanität sowie dem strikten Einhalten der Hygieneregeln.
Aus den dargestellten Gründen sieht der SLLV es als äußerst kritisch, dass angestrebt wird, auch Viertklässler in einem ersten Schritt zeitnah wieder zu beschulen, da deren Verhalten häufig noch kindlich unkontrolliert ist.
Der SLLV fordert, dass bis zu den Öffnungen der Schulen der aktuelle Zustand kontinuierlich verbessert werden muss und jetzt schon offensichtliche Missstände behoben werden. Die Notbetreuung muss weitergehen und auch für Kinder in Notlagen geöffnet werden.
„Die Öffnung der Schulen muss für alle Beteiligten verlässlich, nachhaltig und planbar sein. Wir brauchen Kontinuität und eine klare Gesamtstrategie. Schule darf an dieser Stelle nicht zum Versuchslabor werden“, fasst Brausch zusammen.