Presseerklärung des SLLV vom 12. März 2020: Risikogruppen schützen heißt auch ältere Lehrkräfte schützen
Saarlouis, den 12.03.2019
Risikogruppen schützen heißt auch ältere Lehrkräfte schützen
Der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband stellt eine große Verunsicherung betreffend den Umgang mit dem Coronavirus in den Schulen fest. Vor allem aus dem Bereich der Schulleitungen wird mangelnder Informationsfluss moniert. Die Gesundheitsämter der Landkreise gehen bei Verdachtsfällen sehr unterschiedlich vor. Nach Auffassung des SLLV ist es dringend erforderlich, dass einheitliche Vorgehensweisen im ganzen Saarland angewandt werden. Dies betrifft auch die Anweisungen zur Quarantäne.
Auch die Lehrkräfte sind zu schützen!
Die Landesvorsitzende Lisa Brausch verweist auf die Aussagen anerkannter Behörden und Fachleute, dass ältere und chronisch erkrankte Personen besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen sollten und fordert deshalb: „Es sollte daher Kindern, die chronische Vorerkrankungen des Herz-/Kreislaufsystems oder der Atemwege haben und damit besonders gefährdet sind, ermöglicht werden, zeitweise von der Schulpflicht freigestellt zu werden. Schülerinnen und Schüler müssten den Stoff mit Unterstützung der Schule dann selbst weiterbearbeiten. Zum anderen muss ermöglicht werden, dass Lehrkräfte und andere Beschäftigte an Schulen aufgrund attestierter besonderer gesundheitlicher Gefährdung auf eigenen Wunsch unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden können. Entstehen durch diese Maßnahme personelle Engpässe, muss es Schulen möglich sein, Unterrichts- und Betreuungsangebote zu reduzieren, damit es nicht zu einer weiteren Belastung der verbleibenden Fachkräfte kommt. Wichtig ist, dass von den Entscheidungsträgern eindeutige Regelungen herausgeben und die Schulleitungen die volle Unterstützung durch die Schul- und Gesundheitsbehörden bekommen.“
Das Robert-Koch-Institut beschreibt auf seiner Internetseite www.infektionsschutz.de wie wichtig die Einhaltung von Hygieneregeln ist. Deshalb unterstreicht Lisa Brausch: „In dieser Situation ist es mehr denn je Pflicht der Schulträger, sicherzustellen, dass die sanitären Anlagen vollumfänglich funktionstüchtig sind und den hygienischen Notwendigkeiten entsprechen. Wir wissen, dass das nicht immer der Fall ist. Darunter fallen natürlich auch die sanitären Einrichtungen, welche vielerorts in miserablem Zustand sind. Zudem fehlen teilweise die banalsten Dinge, beispielsweise dass ausreichend Seife und Papierhandtücher zur Verfügung stehen. Kann das nicht gewährleistet werden, sollte sich die Schulleitung die Einschätzung des Gesundheitsamtes einholen. Dieses muss über weitere Maßnahmen entscheiden, die bis zur vorübergehenden Schließung führen können